Freie Gärten

Derzeit stehen folgende Gärten zur Gartenübergabe zur Verfügung:

  • Garten 018
  • Garten 039
  • Garten 078
  • Garten 080
  • Garten 087
  • Garten 095
  • Garten 116
  • Garten 117
  • Garten 118

weitere Gärten werden gerade frei…

Genauere Informationen zu den Gärten finden Sie auf unserer Seite beim Stadtverband: https://stadtverband-chemnitz.de/mitgliedsvereine/waldesrauschen-221.html

Ablauf Gartenübergabe / Pächterwechsel

Auch im Kleingarten gibt es hin und wieder Wechsel der Pächter. Hier ein kurzer Leitfaden zum Ablauf

  1. Pächter kündigt schriftlich bis 30.09. zum Ende des aktuellen Jahres
  2. KGV beantragt die Wertermittlung, da der Wert des Gartens geschätzt werden muss.
  3. Nach Erhalt des Wertermittlungsprotokolls wird der Garten auf der Website vom Stadtverband als freier Garten veröffentlicht.
  4. Interessenten melden sich entweder über das Kontaktformular vom Stadtverband, per Mail (initiativ) oder werden vom abgebenden Pächter gemeldet.
  5. KGV sendet dem Interessenten einen Aufnahmeantrag samt aktueller Gebührenordnung zu.
  6. Interessenten schicken den ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag zurück
  7. KGV vereinbart Besichtigungstermine, bzw. Kennenlern-Termine. Denn wir möchten ja gerne wissen, mit wem wir es in den nächsten Jahren zu tun haben werden.
  8. Ist ein Garten gefunden, erfolgt die Gartenübergabe mit Schließung des Verkaufsvertrags für alle auf der Parzelle befindlichen Sachen (Laube, Anpflanzungen, „Gehwegplatten“, etc.) Hier setzt der Wert aus dem Wertermittlungsprotokoll den Rahmen für den Kaufpreis.
  9. Für den neuen Pächter gibt es noch verschiedene Dokumente (bspw. Unterpachtvertrag, Vereinbarungen, etc.)
  10. Der abgebende Pächter erhält eine Schlussrechnung.
  11. Sofern eine Sicherheitsleistung geleistet wurde, wird diese unter Berücksichtigung folgender Punkte dem abgebenden Pächter zurück überwiesen:
    • Der abgebende Pächter ist erreichbar und wirkt bei der Abwicklung der Übergabe mit
    • Alle offenen Forderungen sind beglichen
    • Dem Verein entstehen keine Kosten durch eventuelle Beräumung oder andere Maßnahmen

So ist der Regelfall. Es kann aber in fast jedem der elf genannten Punkte zu Zeitverzögerungen kommen. Dies kann durch unterschiedlichste Faktoren passieren:

  1. Es interessiert sich niemand für den freiwerdenden Garten (bspw. Im Winter oder wenn in schlechten Zustand)
  2. Wertermittlungen im Winter machen keinen Sinn
  3. Terminvereinbarung von bis zu vier Parteien (zwei Mal Vorstand, abgebender und übernehmender Pächter müssen am gleichen Tag zur gleichen Zeit verfügbar sein.
  4. Zur Wertermittlung müssen zwei Wertermittler, der abgebende Pächter und ein Vorstandsmitglied Zeit haben.

Bringen Sie also auch einen Schwung Geduld mit. Gemeinsam schaffen wir das.